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   BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23   

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https://dejure.org/2023,31186
BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23 (https://dejure.org/2023,31186)
BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2023 - 207 StRR 328/23 (https://dejure.org/2023,31186)
BayObLG, Entscheidung vom 06. November 2023 - 207 StRR 328/23 (https://dejure.org/2023,31186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 261, § 267 Abs. 1 S. 1
    Notwendige Feststellungen in den Urteilsgründen zur Beurteilung der Strafbarkeit durch das Revisionsgericht

  • rewis.io

    Urteilsgründe, Einlassung des Angeklagten, Aufhebung, festgestellter Sachverhalt, Revisionsgerichtliche Überprüfung, Verfahrensrüge, Zurückverweisung, Unrichtiges Gesundheitszeugnis, Mangelhafte Beweiswürdigung, Urteilsfeststellungen, Strafzumessung, Anstiftung, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21

    Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23
    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann; denn nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 08.03.2022, 1 StR 483/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 6).
  • BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23
    Eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Urkundenfälschung wird nach den bisherigen Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. dazu Beschluss des Senates vom 31.05.2023, 207 StRR 294/22, BeckRS 2023, 13344).
  • BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23

    Zur Strafbarkeit des Annehmens des Angebots einer unrichtigen Dokumentation einer

    Auszug aus BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23
    Je nach festgestellter Tatsachengrundlage wird eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zu den Straftaten des anderweitigen Verfolgten Dr. A. nach § 278 a. F. StGB und § 74 Abs. 2 IfSG zu prüfen und bejahendenfalls die zwingende Strafmilderung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu beachten sein (vgl. zu diesen Fragen eingehend Beschluss des BayObLG vom 09.08.2023, 206 StRR 190/23, zitiert nach juris).
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